Übersicherung von Bankkrediten clever vermeiden

05.07.16

Die Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken fordern eine interne Absicherung für vergebene Kredite – zusätzlich zur gewöhnlichen Absicherung durch Sicherungsübereignung oder Grundschuld. Viele Banken verlangen derzeit allerdings zu viele Sicherheiten von Kreditnehmern und neigen zur Übersicherung. 

Wann hat die Bank zu viele Sicherheiten?

Eine Übersicherung von Darlehensverträgen besteht regelmäßig, wenn die gestellten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigen. Hierbei ist zwischen einer anfänglichen und einer nachträglichen Übersicherung zu unterscheiden. Die anfängliche Übersicherung hat die Nichtigkeit des Sicherungsvertrages gemäß 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft) zur Folge. Dieser Fall tritt in der Praxis allerdings selten auf. Die nachträgliche Übersicherung ist häufiger. Sie tritt regelmäßig durch Tilgung der Kredite ein. Hier hat der Sicherungsgeber einen Anspruch auf Freigabe von Sicherheiten.

Als Kreditnehmer sollten Sie darauf achten, dass sie sich mit einer großzügigen Stellung von Sicherheiten nicht selbst in einen liquiditätsmäßigen Engpass manövrieren. Denn in diesem Fall helfen nur die Sicherheiten, über die Sie frei verfügen können. Beachten Sie deshalb bei der Kreditabsicherung bestimmte Grundregeln.

1. Die Höhe der Kreditsicherheit

Setzen Sie Sicherheiten effizient und sorgsam ein. Wenn möglich, belassen Sie Sicherheiten nur dann bei der Bank, wenn Sie dafür auch aktuell einen Kredit in Anspruch nehmen.

2. Welche Sicherheiten für welchen Kredit?

Unterlegen Sie kurzfristige Kredite mit anderen Sicherheiten als langfristige. Für die Unterlegung langfristiger Darlehen eignen sich Grundpfandrechte oder die Sicherungsübereignung von Anlagevermögen (Maschinen und Betriebseinrichtungen etc.), für kurzfristige Kredite die Sicherungsübereignung/Abtretung von Umlaufvermögen.

3. Die Verwendungszweckerklärung – weit oder eng?

In Kreditverträgen wird der Haftungsumfang von Sicherheiten im Rahmen einer sogenannten Verwendungszweckerklärung definiert. Bei einer weiten Verwendungszweckerklärung haftet Alles für Alles. Ideal für die Bank: Ist ein Darlehen, das mit einer Grundschuld abgesichert wurde, zurückgezahlt, haftet die Grundschuld beispielsweise für einen noch beanspruchten KK-Kredit. Bei einer engen Zweckerklärung hingegen können Sie nach Rückzahlung die Rückgabe der Sicherheiten fordern. 

Favorisieren Sie also unbedingt eine enge Zweckerklärung, die beispielsweise wie folgt lautet: „ Alle der Bank zustehenden Sicherheiten sichern ausschließlich den Kredit auf Konto Nr. xxxxx.“

4. Sicherheiten gemäß AGB 

Die AGB der Banken enthalten sogenannte Pfandrechtsvereinbarungen, nach denen der Kunde der Bank ein Pfandrecht an Werten jeder Art (z.B. Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Bezugsrechte, Wechsel, Konnossemente etc.) einräumt. Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden gegen die Bank (z.B. aus Guthaben). Haben Sie beispielsweise für Ihren Betrieb einen Kredit in Anspruch genommen und ihn durch die Abtretung von Forderungen abgesichert und unterhalten gleichzeitig – auf einem Privatkonto, das nichts mit dem Betrieb zu tun hat – ein Festgeldguthaben, haftet dieses via AGB auch für den Kredit. 

Guthaben und Kredit sollten Sie deshalb unbedingt bei getrennten Banken unterhalten bzw. aufnehmen, oder sich von der Bank schriftlich bestätigen lassen, dass sie auf ihr AGB-Pfandrecht verzichtet.

5. Nehmen Sie die Bewertung der Bank nicht einfach hin

Schalten Sie zur Bewertung von Immobilien einen eigenen, vereidigten Sachverständigen ein. Dessen Gutachten hat auch bei der Bank Gewicht. Bei der Bewertung anderer Sicherheiten (Kundenforderungen, Wertpapiere etc.) kann Sie Ihr Steuerberater unterstützen.

6. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Freigabe von Ansprüchen

In den AGBs aller Banken heißt es einheitlich, dass die Bank „auf Verlangen“ bereit ist, überschüssige Sicherheiten wieder zurückzugeben. Als Kreditnehmer müssen Sie also die Rückgabe verlangen. Denn von sich aus geben Banken nur relativ selten nicht mehr benötigte Sicherheiten zurück. Bestehen Sie nach Rückzahlung von Teilkrediten auf angemessener Freigabe von Sicherheiten. 

7. Fehler bei der Absicherung von Krediten vermeiden

Folgende Punkte sollten Sie bei Kreditabsicherungen immer beachten:

  • Begrenzen Sie Bürgschaften und persönliche Haftungsübernahmen auf das unvermeidbare Maß.
  • Akzeptieren Sie „nur“ Ausfallbürgschaften.
  • Vermeiden Sie Doppelabsicherungen, also Grundschuld und Bürgschaft in gleicher Höhe.
  • Sichern Sie Kontokorrentkredite nicht mit Grundschulden ab.
  • Bestellen Sie keine Gesamtgrundschuld zugunsten der Bank, sondern auf einzelne Objekte eingetragene Eigentümergrundschulden.

Ob neuer Kredit, Nachbesicherung oder Freigabe alter Sicherheiten: Wer seiner Bank nicht kampflos Sicherheiten überlassen will, muss sich auf die Verhandlungen gut vorbereiten. 

Sprechen Sie uns an! 

Dr. Udo Mösta
Geschäftsführer DR.UM Consulting GmbH
Telefon: +49 (0) 2373 / 98 19 150
Telefax: +49 (0) 2373 / 98 19 15-09
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