Pensionszusagen
Warum Sie Ihre Versorgungszusagen auslagern sollten
Die Pensionszusage ist einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge, die das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) anerkennt. Sie wird auch Direkt- oder unmittelbare Versorgungszusage genannt. Denn beteiligt sind nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Sowohl die Versorgungszusage selbst als auch die Pflicht zur Erfüllung sowie die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen verbleiben direkt im Unternehmen.
So funktioniert die Pensionszusage
- Sie als Arbeitgeber sagen Ihrem Arbeitnehmer bestimmte Versorgungsleistungen zu: eine klassische Altersrente oder zusätzliche Leistungen wie die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall oder die Versorgung im Falle dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
- Für die zukünftige Auszahlung der mit der Pensionszusage versprochenen Leistungen werden innerbetrieblich Rückstellungen gelegt.
- Die Beiträge zahlen entweder Sie als Arbeitgeber (durch Zuwendungen) oder Ihr Arbeitnehmer (in Form einer Entgeltumwandlung).
- Tritt der Versorgungsfall ein, bezieht der Arbeitnehmer die ihm zustehenden Versorgungsleistungen direkt vom (ehemaligen) Arbeitgeber.
Warum Unternehmen eine Neuordnung ihrer Pensionszusagen vornehmen sollten
- Die derzeit in den Bilanzen deutscher Unternehmen stehenden Pensionsrückstellungen sind zu niedrig bewertet. Denn die steuerlichen Vorgaben sind veraltet. Die Sterbetafeln gehen von einer zu kurzen Lebenserwartung aus. Die Rückstellungen nach Heubeck beinhalten zudem einen am Markt nicht realisierbaren Rechnungszins.
- Das Langlebigkeitsrisiko sorgt für höheren Kapitalbedarf und zusätzliche Bilanzrisiken.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bewirkt einen sprunghaften Anstieg um 20 bis 50 Prozent der Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz – ohne steuerlichen Effekt.
- Damit einher gehen Insolvenzrisiken, da Bilanzlücken schnell zur Überschuldung führen.
- Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen sind nur schwer verkäuflich. Nachfolger oder Käufer wollen häufig – wegen der Risiken und des Aufwands – die Verpflichtungen nicht in den Büchern haben.
- Die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers ist nicht vollständig vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH entkoppelt und damit latent gefährdet.
- Banken bewerten Pensionszusagen zunehmend kritisch. Das Rating verschlechtert unter Umständen Ihre Finanzierungskonditionen.
Mit einer Auslagerung ...
- verbessern Sie Ihre Bilanzkennzahlen (Rating / Zinsen),
- vermeiden Sie negative Auswirkungen aus dem BilMoG,
- sichern Sie Ihre eigene Versorgung, weil Sie Ihre Altersversorgung vom wirtschaftlichen Schicksal Ihres Unternehmens abkoppeln,
- schützen Sie das Pensionsvermögen vor Insolvenz,
- wandeln Sie bisher zu versteuernde in steuerfreie Erträge um,
- verbessern Sie die Veräußerbarkeit Ihres Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen.
Welche Alternative ist die richtige?
Rein technisch betrachtet ist die Auslagerung einer Pensionszusage nichts anderes als die Übertragung des Kapitals auf einen neuen Versorgungsträger: Pensionsfonds oder Unterstützungskasse. Mit der Auslagerung von Pensionszusagen auf einen externen Versorgungsträger wechseln Sie den Durchführungsweg.
Abhängig von der konkreten Situation, den von Ihnen mit der Auslagerung verfolgten Zielen sowie den arbeitsrechtlichen (unter das Betriebsrentengesetz fallender Personenkreis) und den steuerlichen Rahmenbedingungen bieten sich unterschiedliche Durchführungswege beziehungsweise Kombinationsmodelle an. Auch die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel spielen eine Rolle.
Als Grundsatz für die Auslagerung beziehungsweise Teilauslagerung gilt aus arbeitsrechtlicher Sicht in jedem Fall: Leistungsumfang und Leistungshöhe der alten Versorgung müssen wertgleich mit der neuen Versorgung sein.
DR.UM Consulting erarbeitet unter Einbezug aller Gegebenheiten gerne den optimalen Lösungsweg für Sie. Sprechen Sie uns an!
Dr. Udo Mösta
Geschäftsführer DR.UM Consulting GmbH
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